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OVG Rheinland-Pfalz, 28.11.1968 - 6 A 7/68 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Rheinland-Pfalz, 28.11.1968 - 6 A 7/68
- BVerwG, 21.05.1969 - VII B 24.69
Wird zitiert von ...
- VGH Hessen, 28.10.1986 - 2 UE 1919/85
Anfechtung einer Bürgermeisterwahl: Teilnahme von "Ein-Mann-Fraktion" sowie …
Es soll den Gemeindevertretern ermöglicht werden, gleichsam im öffentlichen Interesse darüber zu wachen, ob die von der Gemeindevertretung durchgeführten Wahlen ordnungsgemäß abgewickelt worden sind (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 28. November 1968 - 6 A 7/68 -AS 11, S. 22 ff., 24;… auch VG Kassel, NVwZ 1984, S. 464 ff.).§ 55 Abs. 6 HGO stellt auf den Wahlakt selbst ab; auf die Verletzung subjektiver Rechte des einzelnen Gemeindevertreters kommt es nicht an (…darauf ist auch ausdrücklich im zweiten Bericht des kommunalpolitischen Ausschusses zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften in Hessen, 4. Wahlperiode, Drucksachen-Abt. II, Nr. 144 zu § 55 HGO , S. 404 abgestellt. Nach dem Inkrafttreten der VwGO wurde das Erfordernis einer subjektiven Rechtsverletzung bei der Klagebefugnis nach § 42 Abs. 2 VwGO für das Wahlanfechtungsverfahren für problematisch gehalten, so daß eine Regelung, die unabhängig davon die Klagebefugnis gewährte, notwendig schien. Ist die Klagebefugnis dem einzelnen Gemeindevertreter aber in seiner Eigenschaft als "Sachwalter der Allgemeinheit" eingeräumt (so zutreffend das VG Kassel, a.a.O.), kann es nicht darauf ankommen, ob ein Gemeindevertreter nach der Anfechtung aus der Gemeindevertretung ausscheidet oder durch Neuwahl sein Mandat verliert.